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   OLG Brandenburg, 23.08.2006 - 12 W 28/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8344
OLG Brandenburg, 23.08.2006 - 12 W 28/06 (https://dejure.org/2006,8344)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.08.2006 - 12 W 28/06 (https://dejure.org/2006,8344)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. August 2006 - 12 W 28/06 (https://dejure.org/2006,8344)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Planung und Bauüberwachung bei der Sanierung eines Salzhauses; Beschwer durch zeitlich begrenzte Beiordnung von Rechtsanwälten; Zuordnung eines Rechtsanwalts nach Wahl der Parteien; Abnahme von Architektenleistungen; ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 127 Abs. 2; ; ZPO § 127 Abs. 3; ; ZPO § 121 Abs. 1; ; ZPO § 122 Abs. 1 Nr. 3; ; ZPO § 567 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HOAI § 8 Abs. 1; ZPO § 127
    Fälligkeit eines Architektenhonorars; Bewilligung von Prozesskostenhilfe für aufeinander folgende Rechtsanwälte

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwirkung des Einwandes fehlender Prüffähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Rüge der Prüffähigkeit in 2-Monats-Frist: Beginn der Verjährung des Honoraranspruchs!

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einwand fehlender Prüfbarkeit der Honorarschlussrechnung (IBR 2006, 1534)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 1798 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.11.2003 - VII ZR 288/02

    Voraussetzungen der Prüffähigkeit der Rechnung des Architekten oder Ingenieurs;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.08.2006 - 12 W 28/06
    Bezüglich der Schlussrechnung vom 24.01.2000 ist es dem Kläger bereits nach Treu und Glauben verwehrt, den Einwand fehlender Prüffähigkeit außerhalb angemessener Frist, die in Anlehnung an § 16 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B mit zwei Monaten ab Zugang der Schlussrechnung anzusetzen ist, zu erheben (vgl. BGH BauR 2004, S. 316).
  • OLG Nürnberg, 11.01.2000 - 11 WF 3839/99

    Zulässigkeit der Beschwerde im Prozeßkostenhilfeverfahren nach rechtskräftigem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.08.2006 - 12 W 28/06
    Dabei kann dahinstehen, ob die Erfolgsaussichten im Beschwerdeverfahren überhaupt noch abweichend von einer rechtskräftigen Entscheidung der Vorinstanz beurteilt werden können (verneinend OLG Düsseldorf FamRZ 2002, S. 1713, Zöller-Philippi, a.a.O., § 119, Rn. 47, m. w. N.; bejahend OLG Nürnberg MDR 2000, S. 657).
  • OLG Dresden, 17.06.2003 - 22 WF 364/03

    Beiordnung eines Verfahrensbevollmächtigten im Vermittlungsverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.08.2006 - 12 W 28/06
    Bereits aus prozessökonomischen Gründen erscheint eine derart umfangreiche Prüfung nicht geboten, zumal ein Recht des ursprünglich benannten Rechtsanwaltes auf eine Beiordnung nicht besteht (OLG Dresden FamRZ 2004, S. 122; KG FamRZ 1992, S. 1318) und diesem seine Vergütungsansprüche gegen den Mandanten grundsätzlich verbleiben.
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2001 - 24 W 61/01

    Verfahren über die Prozesskostenhilfe (PKH); Prozesskostenhilfebeschwerde;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.08.2006 - 12 W 28/06
    Dabei kann dahinstehen, ob die Erfolgsaussichten im Beschwerdeverfahren überhaupt noch abweichend von einer rechtskräftigen Entscheidung der Vorinstanz beurteilt werden können (verneinend OLG Düsseldorf FamRZ 2002, S. 1713, Zöller-Philippi, a.a.O., § 119, Rn. 47, m. w. N.; bejahend OLG Nürnberg MDR 2000, S. 657).
  • KG, 19.05.1992 - 1 VA 1/92

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Justizverwaltungsverfahren nach dem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.08.2006 - 12 W 28/06
    Bereits aus prozessökonomischen Gründen erscheint eine derart umfangreiche Prüfung nicht geboten, zumal ein Recht des ursprünglich benannten Rechtsanwaltes auf eine Beiordnung nicht besteht (OLG Dresden FamRZ 2004, S. 122; KG FamRZ 1992, S. 1318) und diesem seine Vergütungsansprüche gegen den Mandanten grundsätzlich verbleiben.
  • OLG Naumburg, 26.08.2016 - 1 U 20/16

    Architektenvertrag: Auslegung einer Kündigung aus wichtigem Grund; Leistungssoll

    Ansonsten ist er nach Treu und Glauben daran gehindert (BGH, Urteil vom 27. November 2003, Az. VII ZR 288/02, Rn. 22; OLG Brandenburg, Beschluss vom 23. August 2006, Az. 12 W 28/06, Rn. 12 - zitiert nach juris).
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