Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 23.08.2006 - 12 W 28/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Planung und Bauüberwachung bei der Sanierung eines Salzhauses; Beschwer durch zeitlich begrenzte Beiordnung von Rechtsanwälten; Zuordnung eines Rechtsanwalts nach Wahl der Parteien; Abnahme von Architektenleistungen; ...
- OLG Brandenburg
- Judicialis
ZPO § 127 Abs. 2; ; ZPO § 127 Abs. 3; ; ZPO § 121 Abs. 1; ; ZPO § 122 Abs. 1 Nr. 3; ; ZPO § 567 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HOAI § 8 Abs. 1; ZPO § 127
Fälligkeit eines Architektenhonorars; Bewilligung von Prozesskostenhilfe für aufeinander folgende Rechtsanwälte - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verwirkung des Einwandes fehlender Prüffähigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)
Keine Rüge der Prüffähigkeit in 2-Monats-Frist: Beginn der Verjährung des Honoraranspruchs!
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Einwand fehlender Prüfbarkeit der Honorarschlussrechnung (IBR 2006, 1534)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 27.04.2006 - 14 O 12/04
- OLG Brandenburg, 23.08.2006 - 12 W 28/06
Papierfundstellen
- BauR 2006, 1798 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 27.11.2003 - VII ZR 288/02
Voraussetzungen der Prüffähigkeit der Rechnung des Architekten oder Ingenieurs; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.08.2006 - 12 W 28/06
Bezüglich der Schlussrechnung vom 24.01.2000 ist es dem Kläger bereits nach Treu und Glauben verwehrt, den Einwand fehlender Prüffähigkeit außerhalb angemessener Frist, die in Anlehnung an § 16 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B mit zwei Monaten ab Zugang der Schlussrechnung anzusetzen ist, zu erheben (vgl. BGH BauR 2004, S. 316). - OLG Nürnberg, 11.01.2000 - 11 WF 3839/99
Zulässigkeit der Beschwerde im Prozeßkostenhilfeverfahren nach rechtskräftigem …
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.08.2006 - 12 W 28/06
Dabei kann dahinstehen, ob die Erfolgsaussichten im Beschwerdeverfahren überhaupt noch abweichend von einer rechtskräftigen Entscheidung der Vorinstanz beurteilt werden können (…verneinend OLG Düsseldorf FamRZ 2002, S. 1713, Zöller-Philippi, a.a.O., § 119, Rn. 47, m. w. N.; bejahend OLG Nürnberg MDR 2000, S. 657). - OLG Dresden, 17.06.2003 - 22 WF 364/03
Beiordnung eines Verfahrensbevollmächtigten im Vermittlungsverfahren
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.08.2006 - 12 W 28/06
Bereits aus prozessökonomischen Gründen erscheint eine derart umfangreiche Prüfung nicht geboten, zumal ein Recht des ursprünglich benannten Rechtsanwaltes auf eine Beiordnung nicht besteht (OLG Dresden FamRZ 2004, S. 122;… KG FamRZ 1992, S. 1318) und diesem seine Vergütungsansprüche gegen den Mandanten grundsätzlich verbleiben. - OLG Düsseldorf, 17.12.2001 - 24 W 61/01
Verfahren über die Prozesskostenhilfe (PKH); Prozesskostenhilfebeschwerde; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.08.2006 - 12 W 28/06
Dabei kann dahinstehen, ob die Erfolgsaussichten im Beschwerdeverfahren überhaupt noch abweichend von einer rechtskräftigen Entscheidung der Vorinstanz beurteilt werden können (verneinend OLG Düsseldorf FamRZ 2002, S. 1713, Zöller-Philippi, a.a.O., § 119, Rn. 47, m. w. N.;… bejahend OLG Nürnberg MDR 2000, S. 657). - KG, 19.05.1992 - 1 VA 1/92
Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Justizverwaltungsverfahren nach dem …
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.08.2006 - 12 W 28/06
Bereits aus prozessökonomischen Gründen erscheint eine derart umfangreiche Prüfung nicht geboten, zumal ein Recht des ursprünglich benannten Rechtsanwaltes auf eine Beiordnung nicht besteht (…OLG Dresden FamRZ 2004, S. 122; KG FamRZ 1992, S. 1318) und diesem seine Vergütungsansprüche gegen den Mandanten grundsätzlich verbleiben.
- OLG Naumburg, 26.08.2016 - 1 U 20/16
Architektenvertrag: Auslegung einer Kündigung aus wichtigem Grund; Leistungssoll …
Ansonsten ist er nach Treu und Glauben daran gehindert (BGH…, Urteil vom 27. November 2003, Az. VII ZR 288/02, Rn. 22; OLG Brandenburg, Beschluss vom 23. August 2006, Az. 12 W 28/06, Rn. 12 - zitiert nach juris).